Motivvertrag


Ein Motivvertrag über Drehlocations legt klar fest, welche Orte, Plätze oder Immobilien für welche Zwecke und für welchen Zeitraum genutzt werden dürfen. Es sollte auch vereinbart werden, welche zusätzlichen Räumlichkeiten neben dem Hauptdrehort genutzt werden dürfen, beispielsweise für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke. Es ist ratsam, vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welche Maßnahmen vor und nach den Dreharbeiten ergriffen werden müssen und welche Partei für die entsprechenden Vorbereitungen verantwortlich ist.



Die Produktionsfirma möchte das Set normalerweise schnell verlassen, während der Eigentümer des Drehorts, der Motivgeber daran interessiert ist, dass alles nach Abschluss der Dreharbeiten wieder im ursprünglichen Zustand vorzufinden ist.


Fotos, die den Zustand vor und nach den Dreharbeiten dokumentieren, können hilfreich sein, um festzustellen, ob Schäden entstanden sind. Es ist ratsam, vor Beginn und nach Abschluss der Dreharbeiten eine Bestandsaufnahme der genutzten Objekte durchzuführen, um mögliche Schäden zu dokumentieren.


Es sollten klare Regelungen für eine etwaige Kostenerstattung getroffen werden. Vermieter von Locations, die während der Dreharbeiten Umsatzeinbußen oder erhöhte Betriebskosten haben, erhalten einen finanziellen Ausgleich von der Produktionsfirma.


Ein angemessenes Nutzungsentgelt sollte ebenfalls festgelegt werden.

Wenn der Eigentümer des Drehorts eine Gebühr für die Nutzung verlangt, sollte die Höhe des Entgelts anhand der Anzahl der Drehtage, des Umfangs der Dreharbeiten und des Werts des Drehorts bemessen werden. 

hand with a pen signing a contract

Es ist üblich, entweder Tagessätze oder Pauschalen zu vereinbaren. Für Unternehmen oder Städte können zusätzliche Aspekte wie die positive Außenwirkung, die durch die Abbildung in einem Film erzeugt wird, die Höhe des Nutzungsentgelts beeinflussen.

Ein weiterer wichtiger Vertragspunkt ist der Nachweis ausreichender Versicherungen seitens der Produktionsfirma. Die Produktionsfirma sollte vertraglich bestätigen, dass die Produktion ausreichend gegen Sach- und Personenschäden versichert ist.